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   BVerwG, 26.11.1997 - 1 D 40.97   

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BVerwG, 26.11.1997 - 1 D 40.97 (https://dejure.org/1997,10090)
BVerwG, Entscheidung vom 26.11.1997 - 1 D 40.97 (https://dejure.org/1997,10090)
BVerwG, Entscheidung vom 26. November 1997 - 1 D 40.97 (https://dejure.org/1997,10090)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Unerlaubtes Entwenden von Diensteigentum der Bahn durch einen Bundesbahnbetriebsassistenten und die dienstrechtlichen Konsequenzen - Auswirkungen eines solchen Verhaltens auf das Vertrauensverhältnis zwischen Beamtem und Dienstherrn - Anerkannte Milderungsgründe zu ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 28.10.1997 - 1 D 60.97

    Disziplinarmaßnahme der Entfernung aus dem Dienst und der Kürzung des Ruhegehalts

    Auszug aus BVerwG, 26.11.1997 - 1 D 40.97
    Wer sich als Beamter über diese aus leicht erkennbarer Notwendigkeit begründete Pflicht zur Vertrauenswürdigkeit hinwegsetzt, beweist im Kernbereich seiner Pflichten ein so hohes Maß an Pflichtvergessenheit und Vertrauensunwürdigkeit, daß er grundsätzlich mit der einseitigen Auflösung des Dienstverhältnisses rechnen muß (stRspr, vgl. speziell zum Diebstahl von Beförderungsgut durch Bahnbeamte zuletzt Urteil vom 28. Oktober 1997 - BVerwG 1 D 60.97 - m.w.N.).

    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats (z.B. Urteil vom 28. Oktober 1997 a.a.O.) ist auch die Wiedergutmachung des angerichteten Schadens nach Entdeckung der Tat disziplinarrechtlich unerheblich.

    Die darin liegende Härte für den Betroffenen ist nicht unverhältnismäßig; sie beruht vielmehr auf ihm zurechenbarem Fehlverhalten (stRspr, z.B. Urteil vom 28. Oktober 1997, a.a.O. m.w.N.).

  • BVerwG, 27.05.1997 - 1 D 53.96

    Entstehen einer schockartig ausgelösten psychischen Ausnahmesituation -

    Auszug aus BVerwG, 26.11.1997 - 1 D 40.97
    Die Verfehlungen lassen - auch nach der Aussage des Beamten in der Hauptverhandlung - keinen Bezug zu den behaupteten Schocksituationen erkennen (vgl. dazu Urteil vom 27. Mai 1997 - BVerwG 1 D 53.96 -).
  • BVerwG, 25.06.1997 - 1 D 72.96

    Fortsetzung des Beamtenverhältnisses bei Zugriff auf amtlich anvertrautes Geld -

    Auszug aus BVerwG, 26.11.1997 - 1 D 40.97
    Da im förmlichen Disziplinarverfahren die Entscheidung hierüber allein vom Disziplinargericht nach objektiven und für alle Beamten einheitlich geltenden Maßstäben zu treffen ist, kommt es - entgegen der Auffassung des Beamten - nicht darauf an, ob sein Dienstvorgesetzter aus seiner Sicht das Vertrauensverhältnis als zerstört ansieht oder nicht (vgl. Urteil vom 25. Juni 1997 - BVerwG 1 D 72.96 -).
  • BVerwG, 13.05.1997 - 1 D 44.96

    Disziplinarrechtliche Folgen bei unbefugter Verwendung amtlich anvertrauten

    Auszug aus BVerwG, 26.11.1997 - 1 D 40.97
    Dies setzt voraus, daß durch den plötzlichen unvorhergesehenen Eintritt eines Ereignisses, das gemäß seiner Bedeutung für die besonderen Lebensverhältnisse des Betroffenen bei diesem einen seelischen Schock auslöst, ein Fehlverhalten herbeigeführt wird, das seinerseits für einen derartigen Schockzustand typisch ist (z.B. Urteil vom 13. Mai 1997 - BVerwG 1 D 44.96 - m.w.N.).
  • BVerwG, 26.02.1997 - 1 D 16.96

    Disziplinarmaßnahme der Versetzung in ein niedrigeres Amt - Rechtsfolgen der

    Auszug aus BVerwG, 26.11.1997 - 1 D 40.97
    Der Milderungsgrund der persönlichkeitsfremden, einmaligen Augenblickstat in einer besonderen Versuchungssituation (vgl. dazu z.B. Urteil vom 26. Februar 1997 - BVerwG 1 D 16.96 -) kommt dem Beamten schon deshalb nicht zugute, weil er nicht einmalig, sondern in zwei Fällen versagt hat.
  • BVerwG, 23.10.1996 - 1 D 10.96
    Auszug aus BVerwG, 26.11.1997 - 1 D 40.97
    Der Senat nimmt den geringen Wert zur Zeit mit ca. 50 DM an, ohne damit allerdings eine starre Grenze festzusetzen, wie es auch den Grundsätzen zu § 248 a StGB entspricht (vgl. Urteil vom 23. Oktober 1996 - BVerwG 1 D 10.96 - m.w.N.).
  • BVerwG, 27.07.1976 - 1 D 31.76

    Begehung eines Dienstvergehens - Disziplinarmaßnahme - Seelische

    Auszug aus BVerwG, 26.11.1997 - 1 D 40.97
    Der Senat hat wiederholt betont, daß ein Schock, wie er für die Annahme des Milderungsgrundes vorausgesetzt wird, sich seiner Natur nach als ein vorübergehender Zustand darstellt (z.B. Urteil vom 27. Juli 1976 - BVerwG 1 D 31.76 - ).
  • BVerwG, 18.03.1998 - 1 D 88.97

    Beamtenrecht - Disziplinarmaßnahmen bei Zugriff auf Postsendungen

    Dieser Milderungsgrund, bei dem der Senat derzeit von einer Geringwertigkeitsgrenze von ca. 50, 00 DM ausgeht (Urteil vom 26. November 1997 - BVerwG 1 D 40.97 -), die hier nicht überschritten wäre, kommt deshalb nicht zur Anwendung, weil der Beamte mit der Tat ein weiteres wichtiges öffentliches Schutzgut verletzt hat.
  • BVerwG, 09.05.2001 - 1 D 22.00

    Zustellbeamtin der Post; Durchführung der Hauptverhandlung trotz Nichterscheinens

    Der Senat hat es deshalb für die Annahme des Milderungsgrundes regelmäßig nicht ausreichen lassen, wenn sich ein Beamter allgemein auf seine Scheidungssituation, die Trennungsfolgen, den Streit um die Kindererziehung oder vergleichbare Umstände und damit auf eine fortdauernde seelische Belastung berufen hat (vgl. z.B. Urteil vom 23. September 1997 - BVerwG 1 D 76.96 - Urteil vom 26. November 1997 - BVerwG 1 D 40.97 -).

    Hinsichtlich der Frage, ob eine psychische Ausnahmesituation für das Dienstvergehen "kausal" war (vgl. dazu Urteil vom 30. Januar 1976 - BVerwG I D 33.75 - DokBer B 1976, 175), hat der Senat zuletzt überwiegend eine wertende Betrachtung angestellt und einen besonderen schocktypischen Bezug der Zugriffshandlung zu der Schocksituation verlangt (vgl. z.B. Urteil vom 27. Mai 1997 - BVerwG 1 D 53.96 - Buchholz 232 § 54 Satz 2 BBG Nr. 11; Urteil vom 26. November 1997, a.a.O.; Urteil vom 27. Januar 1999 - BVerwG 1 D 10.98 -, jeweils mit weiteren Nachweisen).

  • BVerwG, 29.09.1998 - 1 D 82.97

    Entfernung aus einem Dienstverhältnis auf Grund fehlender Milderungsgründe -

    Eine derartige Situation besteht nur dann, wenn sie durch den plötzlichen, unvorhergesehenen Eintritt eines Ereignisses hervorgerufen wird, das gemäß seiner Bedeutung für die besonderen Lebensverhältnisse des Betroffenen bei diesem einen seelischen Schock auslöst, der seinerseits zu einem für einen derartigen Schockzustand typischen Fehlverhalten des Betroffenen führt (vgl. z.B. Urteil vom 26. November 1997 - BVerwG 1 D 40.97 - m.w.N.).
  • BVerwG, 18.03.1998 - 1 D 18.97

    Vorliegen des Milderungsgrundes einer psychischen Ausnahmesituation - Vorliegen

    Dieser Milderungsgrund, bei dem der Senat derzeit von einer Geringwertigkeitsgrenze von ca. 50 DM ausgeht (Urteil vom 26. November 1997 - BVerwG 1 D 40.97 -), die hier mit 20, 80 DM nicht überschritten wäre, liegt deshalb nicht vor, weil der Beamte eine ihm dienstliche anvertraute oder zugängliche Postsendung geöffnet hat.
  • BVerwG, 03.03.1998 - 1 D 6.97

    Disziplinarmaßnahmen wegen der Verletzung des Postgeheimnisses und eines

    Dieser Milderungsgrund, bei dem der Senat derzeit von einer Geringwertigkeitsgrenze von ca. 50 DM ausgeht (Urteil vom 26. November 1997 - BVerwG 1 D 40.97 -), die hier nicht überschritten wäre, liegt deshalb nicht vor, weil der Beamte veranlaßt hat, daß ihm dienstlich anvertraute oder zugängliche Postsendungen geöffnet worden sind.
  • BVerwG, 06.06.2000 - 1 D 34.99

    Gewerbsmäßige Steuerhinterziehung mit unverzollten und unversteuerten Zigaretten

    Da im förmlichen Disziplinarverfahren die Entscheidung über die weitere Tragbarkeit des Beamten allein vom Disziplinargericht nach objektiven und für alle Beamten einheitlich geltenden Maßstäben zu treffen ist, kommt es nicht darauf an, ob der Dienstvorgesetzte des Beamten das Vertrauensverhältnis als zerstört ansieht (Urteil vom 26. November 1997 - BVerwG 1 D 40.97 -).
  • BVerwG, 24.02.1999 - 1 D 14.98

    Entwendung von Gegenständen aus Güterwagen durch einen Bahnbeamten des mittleren

    Wer sich als Beamter über diese aus leicht erkennbarer Notwendigkeit begründete Pflicht zur Vertrauenswürdigkeit hinwegsetzt, beweist im Kernbereich seiner Pflichten ein so hohes Maß an Pflichtvergessenheit und Vertrauensunwürdigkeit, daß er grundsätzlich mit der einseitigen Auflösung des Dienstverhältnisses rechnen muß (stRspr, z.B. Urteil vom 28. Oktober 1997 - BVerwG 1 D 60.97 - ; Urteil vom 26. November 1997 - BVerwG 1 D 40.97 -).
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